
Innerorts gilt ein festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter vom Auto zum Radfahrer und 2 Metern außerorts beim Überholen.

Auf Geh- und Radwegen gilt ein absolutes Halteverbot.

Lkws über 3,5 Tonnen dürfen nach rechts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

Für Radfahrer wird ein Grünpfeil eingeführt, der ausschließlich für sie gilt.

Die Kommunen können Fahrradzonen einrichten.
Hinzu kommt Parkverbote vor Kreuzungen mit mehr Abstand
Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg verläuft, müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden. Dadurch sollen abbiegende Fahrzeuge Radfahrer besser und schneller erkennen. Bisher waren es mindestens fünf Meter. Die gelten weiterhin bei Straßen ohne Radweg.

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