
Umtauschpflicht des Führerscheins
nicht vergessen...
Wie bekannt, sollen Führerscheine künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden. Der Umtausch aller Führerscheine soll in verschiedenen Etappen umgesetzt werden.
Zunächst müssen die Führerscheininhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre Führerscheine umschreiben lassen. Für sie endet die Frist am 19.01.2022.
Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Man begeht nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit einem alten Führerschein unterwegs ist.

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